Gestern hatte das Unternehmen MyTaxi eine Rabattaktion gestartet, hierdurch wird den Kunden ein Preisnachlass von 50 Prozent ermöglicht – allerdings nur, wenn die Nutzer per App zahlen. Die Unternehmer bekommen jedoch weiterhin den vollen Betrag, die Differenz übernimmt MyTaxi. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP war hiervon nicht erfreut und stellte einen Antrag beim Landgericht Hamburg auf einstweilige Verfügung, dies berichtet die FAZ. Der Antrag bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet, außer auf Stuttgart, hier ging die Stuttgarter Taxizentrale bereits erfolgreich gegen MyTaxi vor.
Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP ist der Ansicht, dass MyTaxi mit dieser Rabattaktion gegen das Beförderungsgesetz verstößt. Kommunal festgelegte Taxi-Tarife dürfen weder über- noch unterschritten werden, dies besagt das Personenbeförderungsgesetz.