Der Discount-Supplementhersteller MyProtein gehört zu den größten und bekanntesten Herstellern in Europa. Durch die Niedrigpreispolitik erfährt MyProtein jedoch auch stets Kritik. Es wird nachgesagt, dass die Produkte des Unternehmens keine optimale Qualität hätte.
Im April 2017 kam es dann zu einem Skandal: Ein junger Brite hat angeblich eine tote Maus in seinem Whey Protein gefunden. Das zu dem Zeitpunkt sowieso angeschlagene Image von MyProtein wurde erneut ins negative Licht gerückt.
MyProtein gehört ohne Zweifel zu den größten und populärsten Discount-Supplementherstellern Europas. Doch die Niedrigpreispolitik hat auch ihre Schattenseiten. Immer wieder wird das aus England stammende Unternehmen mit Vorwürfen bezüglich der Qualität seiner Nahrungsergänzungsmittel konfrontiert. Im April letzten Jahres machte ein extrem verstörender Vorfall im Netz die Runde, der das zum Teil „angekratzte“ Image des Herstellers in äußerst negatives Licht rückte.
Zu diesem Zeitpunkt behauptete der 25-jährige Adam Benton, dass eine tote Maus in seinem Beutel von MyProtein lag. Bis er die Maus gefunden habe, hat er bereits drei Wochen daraus konsumiert. Der Brite ging daraufhin an die Öffentlichkeit und forderte eine Entschädigung von MyProtein.
Der Fall wurde in Blogs und Foren heißdiskutiert und war zugleich auch gefundenes Fressen für die Konkurrenz, die daraufhin ihr Marketing optimierte. Hersteller MyProtein hielt sich bedeckt, bis ein Statement mit Beweisen geliefert worden ist, dass dem nicht sein kann. Gleichzeitig kündigte MyProtein an, den 25-järhigen vor Gericht zu holen. Das Urteil wurde nun gesprochen.
Tote Maus im Whey Beutel? Eine erfundene Story
Vor Gericht hat Adam Brenton zugegeben, dass die komplette Story erfunden worden ist. Zusätzlich entschuldigte er sich bei MyProtein für den Imageschaden. MyProtein lieferte vor Gericht noch einen Beweis, dass die Maus während der Produktion niemals in den Beutel landen konnte. Mithilfe einer „Timeline“ wurde jeder einzelne Zeitpunkt der Produktion und Versand gezeigt. Laut dem Bericht wurde der Beutel am 9. März 2017 gefertigt, die Bestellung des Briten erfolgte drei Tage später, den 12. März 2017.
Den endgültigen Beweis lieferte der Obduktionsbericht, der vom Hersteller in Auftrag gegeben wurde. Demnach ist die Maus Anfang April 2017 verstorben – drei Wochen nach der Bestellung.
Brenton wurde vor Gericht für „schuldig im Sinne der Anklage“ befunden. Der junge Brite muss die Gerichtskosten und eine Schadensersatzzahlung leisten, die Höhe ist allerdings noch nicht bekannt.