Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow zeichnet sich eine wichtige Wende ab. Am 25. Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock kündigte die Verteidigung von Gina H. an, dass sich die Angeklagte nun doch den Fragen des Gerichts stellen will. Noch wenige Tage zuvor hatte ihre Verteidigung eine Befragung abgelehnt. Die Kammer zeigte sich überrascht, dass sie nun doch Fragen zu ihrer Einlassung beantworten möchte.
Der Prozess, der seit Ende April läuft, ist damit weiterhin weit von einem Abschluss entfernt. Neben der angekündigten Befragung von Gina H. beschäftigte sich das Gericht erneut mit ihrem Verhalten und ihrer psychischen Verfassung. Auch Aussagen aus ihrem persönlichen Umfeld spielen weiterhin eine Rolle. Eine Verurteilung steht bevor, so sagte der Richter am 1. September, dass wir „auf der Zielgeraden“ sind.
Verteidigung kündigt Befragung von Gina H. im Fall Fabian an
Eine der wichtigsten Nachrichten des Verhandlungstages kam von Verteidiger Thomas Löcker. Gina H. sei bereit, Fragen zu beantworten. Als Termin ist der 10. September vorgesehen.
Das ist bemerkenswert, denn bislang hatte die Angeklagte zwar ausführlich Stellung genommen, sich anschließend aber keiner direkten Befragung gestellt.
Am 24. August hatte Gina H. erstmals umfassend zu den Vorwürfen gegen sie ausgesagt. Rund vier Stunden lang verlas sie eine umfangreiche Erklärung und bestritt darin, Fabian getötet zu haben. Nachfragen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft waren damals nicht möglich.
Einen Tag später erklärte ihre Verteidigung, Gina H. befinde sich nach ihrer Einlassung in einer emotional äußerst schwierigen Verfassung. Verteidiger Löcker äußerte damals die Einschätzung, seine Mandantin würde eine Befragung kaum fünf Minuten durchhalten.
Nun folgt die Kehrtwende.
Löcker machte vor Gericht zugleich deutlich, dass eine Befragung für Gina H. weiterhin eine erhebliche Belastung darstellen werde. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt signalisierte, darauf Rücksicht nehmen zu wollen. Falls erforderlich, könne die Befragung unterbrochen oder an einem weiteren Verhandlungstag fortgesetzt werden.
Gina H. hatte die Tatvorwürfe umfassend zurückgewiesen
Die angekündigte Befragung dürfte für den weiteren Verlauf des Prozesses große Bedeutung haben. Denn Gina H. hat in ihrer bisherigen Einlassung zahlreiche Punkte aus Sicht der Verteidigung dargestellt, ohne dass Gericht und Staatsanwaltschaft unmittelbar nachhaken konnten.
Sie bestreitet den Mordvorwurf. Sie sagt, dass ihr das „in die Schuhe geschoben“ wird und dass sich die Ermittler direkt auf sie „eingeschossen“ haben. Vorwürfe, welche die Tatverdächtige bereits vor ihrer Verhaftung am 6. November 2025 sagte.
Nach ihrer Darstellung begann der 10. Oktober 2025 unter anderem mit einem Termin eines Hufschmieds auf ihrem Grundstück. Anschließend sei sie bei einer Bank in Güstrow gewesen und später in einem Waldgebiet südlich von Klein Upahl spazieren gegangen. Danach habe sie einen Bekannten am Bolzsee getroffen.
Gerade dieser Zeitraum ist für das Verfahren entscheidend. Die Ermittler gehen davon aus, dass Fabian am 10. Oktober 2025 zwischen etwa 11 und 15 Uhr verschwunden und getötet wurde.
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. dagegen vor, Fabian aus der Wohnung seiner Mutter gelockt, nach Klein Upahl gebracht und dort getötet zu haben. Anschließend soll der Leichnam in Brand gesetzt worden sein.
Diese Vorwürfe sind bislang nicht rechtskräftig festgestellt. Für Gina H. gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung.
Das Handy von Gina H. bleibt ein wichtiger Teil des Indizienprozesses
Besondere Bedeutung haben im bisherigen Prozess auch die digitalen Spuren der Angeklagten bekommen.
Ein Experte des Landeskriminalamtes hatte wenige Tage zuvor vor Gericht über eine erneute Auswertung des Mobiltelefons von Gina H. berichtet. Dabei kam eine Methode zum Einsatz, die bei der ursprünglichen Untersuchung des Geräts im Herbst 2025 noch nicht zur Verfügung gestanden haben soll.
Nach den vor Gericht geschilderten Erkenntnissen könnten Teile des aus dem Mobiltelefon rekonstruierten Bewegungsbildes mit Punkten des von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatablaufs übereinstimmen.
Eine solche Übereinstimmung beweist für sich genommen jedoch keine Täterschaft. Gerade weil es sich beim Verfahren gegen Gina H. um einen Indizienprozess handelt, muss das Gericht zahlreiche einzelne Erkenntnisse zusammenführen und bewerten.
Das Smartphone, ein Samsung Galaxy S25, wurde kürzlich erneut ausgewertet, da 8 von 22 Datenbanken entschlüsselt werden konnten. Damit kamen Informationen zum Vorschein, was ihr Handy aufgezeichnet hat, etwa wann sie stehengeblieben ist, wann sie Auto gefahren ist und wann sie gegangen oder gerannt ist.
Psychische Verfassung der Angeklagten beschäftigt das Gericht
Am aktuellen Verhandlungstag spielte zudem die persönliche Situation der Angeklagten eine Rolle.
Bereits im Vorfeld war angekündigt worden, dass eine Gefängnispsychologin als Zeugin gehört werden sollte. Sie hatte nach der Inhaftierung von Gina H. mehrere Gespräche mit ihr geführt. Das Gericht interessiert dabei unter anderem, wie sich die heute 30-Jährige während der Untersuchungshaft verhielt.
Gina H. befindet sich seit dem 6. November 2025 in Untersuchungshaft. Das war ein Tag nach Ausstrahlung von Aktenzeichen XY ungelöst, in den Morgenstunden daraus erfolgte erneut eine Hausdurchsuchung und die Verhaftung.
Die psychische Situation der Angeklagten war auch deshalb wiederholt Thema, weil ihre Verteidigung damit begründet hatte, weshalb eine Befragung unmittelbar nach ihrer umfangreichen Einlassung nicht möglich gewesen sei.
Die Bewertung solcher Aussagen liegt letztlich beim Gericht. Psychische Belastungen lassen für sich genommen weder einen Schluss auf Schuld noch auf Unschuld zu.
Aussagen aus dem persönlichen Umfeld zeichnen ein komplexes Bild
Auch Menschen aus dem familiären und persönlichen Umfeld von Gina H. wurden in den vergangenen Verhandlungstagen ausführlich befragt.
Ein Verwandter berichtete beispielsweise über finanzielle Schwierigkeiten der Angeklagten. Gina H. habe Anfang 2025 eine Umschuldung angestrebt und ihn gebeten, für einen Kredit in fünfstelliger Höhe zu bürgen. Nach seiner Aussage übernehmen inzwischen ihre Großeltern die Raten.
Der Zeuge berichtete zugleich von Verlustängsten bei Gina H. und beschrieb ihre frühere Beziehung zu Fabians Vater überwiegend als harmonisch.
Diese Aussagen sind für das Verfahren deshalb von Interesse, weil die Staatsanwaltschaft auch das Verhältnis zwischen Gina H. und Fabians Vater in ihre Motivthese einbezieht.
Nach Auffassung der Anklage könnte Gina H. Fabian als Hindernis für eine erneute Beziehung zu dessen Vater gesehen haben.
Gina H. widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. In ihrer Einlassung erklärte sie sinngemäß, ihr sei immer klar gewesen, dass der Vater und sein Sohn zusammengehörten. Fabian habe einer erneuten Beziehung deshalb nicht im Weg gestanden.
Ein abgesprochenes Alibi sorgt weiter für Fragen
Ein weiterer wichtiger Komplex betrifft einen Nachbarn von Gina H.
Nach den bisherigen Erkenntnissen hatten Gina H. und dieser Mann für den 10. Oktober ein Alibi abgesprochen. Der Nachbar hielt diese Darstellung später gegenüber den Ermittlern und schließlich auch vor Gericht nicht aufrecht.
In ihrer Einlassung griff Gina H. den Mann scharf an. Sie warf ihm vor, sie vernichten zu wollen und vor Gericht falsche Angaben gemacht zu haben.
Auch Aussagen über Schuhe, ein zeitweise verschwundenes Messer sowie die Ereignisse rund um den späteren Fundort von Fabians Leiche bestreitet Gina H. beziehungsweise stellt sie anders dar als der Zeuge.
Für die Kammer entsteht damit eine klassische Aufgabe eines Indizienprozesses: Sie muss Aussagen, objektive Spuren, digitale Daten und das Verhalten der Beteiligten miteinander vergleichen und anschließend bewerten, welcher Darstellung sie folgen kann.
Der Fund von Fabian bleibt einer der ungewöhnlichsten Punkte des Falls
Besonders auffällig bleibt die Tatsache, dass ausgerechnet Gina H. den toten Fabian am 14. Oktober 2025 fand.
Fabian war vier Tage zuvor verschwunden.
Gina H. hatte zunächst angegeben, sie habe den Jungen bei einem Spaziergang mit einer Freundin gefunden. Ihr Hund habe sie zu dem Tümpel geführt.
Im Laufe der Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass Gina H. bereits in der vorherigen Nacht gemeinsam mit einem Mann am Fundort gewesen war. Der Umgang mit diesem Umstand und die zunächst gegenüber den Ermittlern gemachten Angaben gehören zu den Punkten, die das Gericht im Gesamtbild bewerten muss.
Gina H. wiederum widerspricht Teilen der Darstellung ihres damaligen Begleiters. Sie spricht davon, dass es ein „verf*ckter Zufall“ war, den Fabian hier gefunden zu haben.
Der Prozess dauert länger als ursprünglich erwartet
Fest steht inzwischen auch: Das Verfahren wird sich länger hinziehen als zunächst geplant.
Ursprünglich galt der 10. September als möglicher Termin für das Urteil. Das Landgericht hat inzwischen jedoch zusätzliche Verhandlungstage angesetzt. Nach der derzeitigen Planung kann sich der Prozess bis in den Oktober ziehen.
Der 10. September bekommt nun eine andere Bedeutung. An diesem Tag soll Gina H. nach Ankündigung ihrer Verteidigung erstmals Fragen beantworten.
Damit könnte einer der wichtigsten Tage des bisherigen Prozesses bevorstehen.
Denn erstmals hätten Gericht und möglicherweise auch weitere Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, Gina H. unmittelbar mit offenen Punkten ihrer umfangreichen Einlassung zu konfrontieren.
Viele Indizien, aber noch kein Urteil?
Der Fall Fabian gehört inzwischen zu den aufwendigeren Strafverfahren des Jahres. Dutzende Zeugen wurden gehört, digitale Daten ausgewertet, Gutachten vorgestellt und Aussagen aus dem privaten Umfeld der Angeklagten untersucht.
Trotz der Vielzahl an Informationen bleibt die zentrale Frage offen: Kann die Staatsanwaltschaft Gina H. die Tötung des achtjährigen Fabian zweifelsfrei nachweisen?
Genau diese Frage muss am Ende allein das Landgericht Rostock beantworten.
Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Einzelne Indizien, auffälliges Verhalten oder widersprüchliche Aussagen dürfen nicht isoliert als Beweis einer Täterschaft verstanden werden. Ebenso darf auch ihr Schweigen oder ihre Lügen nicht als „Beweis“ gehandhabt werden, denn als Tatverdächtige darf gelogen werden – man muss nicht an seiner eigenen Überführung mitarbeiten.
Mit der angekündigten Befragung von Gina H. könnte der Prozess nun jedoch in eine neue Phase eintreten. Nach Monaten, in denen vor allem Zeugen, Ermittler und Sachverständige gesprochen haben, muss sich die Angeklagte womöglich erstmals direkten Nachfragen stellen.
Der 10. September dürfte deshalb zu einem der entscheidenden Verhandlungstage im Fall Fabian werden.
Die Verurteilung könnte dann spätestens im Oktober erfolgen. Ihr droht eine lebenslange Haft, die unter Umständen mindestens 30 Jahre andauern kann.
Quellen: Live-Ticker Bamberg24; NDR/Tagesschau; dpa-Berichterstattung zum 25. Verhandlungstag und weitere öffentlich zugängliche Berichte aus dem Verfahren sowie Zuschauer vor Ort.

